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hallo... habe heute mal eine frage, die hier sicherlich beantwortet werden kann. ich habe 2003, ohne anklage und verurteilung, für 5 jahre stadionverbot bekommen, seitdem aber keinen eintrag mehr in die akte bekommen. aus dem grund habe ich einfach mal gedacht, ich wage den mutigen vorstoß und frage mal an, ob mein sv nicht aufgehoben werden kann. den brief habe ich sowohl an den ausprechenden verein als auch an "meinen" verein geschickt. von "meinem" verein kam innerhalb von 14tagen eine positive antwort, nach dem motto "von unserer seite spricht nichts dagegen, aber der aussprechende verein muß das sv aufheben!" soweit so gut, die ganze geschichte ist jetzt 3 monate her und ich habe inzwischen 5 briefe an den aussprechenden verein geschickt und ich glaube 100mal mit denen telefoniert. es tut sich nichts bei denen. entweder kommt die aussage, der brief ist verschwunden, oder der zuständige mitarbeiter (scheint täglich zu wechseln) ist gerade nicht da. mir fällt nichts mehr ein. jemand eine idee, oder schonmal ähnliches erlebt? antworten gerne auch per pn! |
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Also sorry.
__________________ Niño del Problema |
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[QUOTE=HBSC´78]......falls du nen Bundesweites Verbot hast würde ich mir überlegen ins Stadion zu gehen! Das Verbot muß von dem Verein aufgehoben werden der es ausgesprochen hat! Genau, da hilft nur warten. Wenn die nicht mit dir reden wollen, ist da nicht viel zu machen.
__________________ If you can´t eat it, or fuck it, kill it ! |
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Allgemein ist es ja auch nicht unwichtig,in welcher Liga der Verein spielt,da gibts ja auch Unterschiede(1-3Liga;ab Oberliga......) Zumal,selbst wenn das SV von dem Verein gelöscht wird,es gut möglich ist das man in der "begehrten" Datei Gewälter Sport bleibt,aber das dürfte ja bekannt sein. Ansonsten versuchen denen weiter auf den Sack zu gehen,im Aussprechen sind die immer schnell aber das Zurücknehmen dauert immer. Und eigentlich kommste auch so immer rein,außer du hast jetzt so ein Stadtbekanntes Gesicht. Gruß
__________________ Gegen die Regierung mit allen Mitteln zu kämpfen ist ja ein Grundrecht und Sport eines jeden Deutschen. |
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§1. Definition,Zweck und Wirksamkeit des Stadionverbots Zeile 4 Das Stadionverbot erstreckt sich grundsätzlich nur aud den befriedeten Bereich der Platz oder Hallenanlage in dem das Hausrecht des das Stadionverbot Festsetzenden ausgeübt wird (örtliches Stadionverbot) |
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erstmal danke... also, es sieht so aus, das mein sv von eintracht trier ausgesprochen wurde.. damals 2.liga, inzwischen 4.? 5.liga? keine ahnung. es ist ein bundesweites sv und gilt wie hier einige schon gesagt haben für alle dfb veranstalltungen. sogar für unser hallenturnier anfang des jahres wurde ein verbot ausgesprochen. ich würde halt einfach mal wieder ganz offiziell ins stadion bzw. auf eine auswärtstour ohne mir gedanken machen zu müssen, dass mich irgendwer sieht. bei heimspielen kein problem. da kriege ich echt die kriese, kein verfahren eröffnet, nie angeklagt, trotzdem wird nichts zurück genommen. jeder mörder hat da ja mehr rechte, echt ein witz |
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